Wir brauchen Dich!

Damit Sie unsere Dienste wie den Profi-Chat, Webinar-Anmeldung oder Video-Bereich nutzen können, müssen unsere Partner entsprechende Cookies speichern. Mit Ihrem OK, stimmen Sie dem zu. Uns helfen Sie damit bei dem Ausbau unserer Webseite, da wir u. a. mit Hilfe von Google Analytics sehen können welche Bereiche optimiert werden müssen. So können wir Sie auch in Zukunft optimal über wichtige Branchenentwicklungen und Produktneuheiten informieren. Hier finden Sie die Details zu unseren Cookies, Statistiktools und Diensten.(Datenschutzerklärung) Vielen Dank und viel Spaß auf mepa.de.

MEPA Profi Chat

Sie sind hier: Home / Themen / Schallschutz / Informationen

Schallschutz

Schutz für den besseren Wohnkomfort

 

Ständiger Lärm in der Wohnung oder im Haus kann den Wohnkomfort erheblich mindern. Dabei ist es egal, ob die störenden Geräusche vom Nachbar, aus den eigenen vier Wänden oder von draußen kommen. Lärm wird von jeder Person subjektiv empfunden und unterschiedlich bewertet. Ziel beim Schallschutz im Hochbau ist demzufolge, die Übertragung von Geräuschen zwischen Räumen, Wohnungen, Geschossen und Bauteilen zu minimieren.

Schallarten

Geräusche jeder Art werden von Schallwellen erzeugt und in zwei Arten unterteilt:

  • Luftschall – wird durch Druckschwingungen der Luft übertragen (z.B. Sprache, Musik)
  • Körperschall – breitet sich durch Schwingungen in festen Körpern aus (z.B. Einschlagen eines Nagels in eine Wand) und wird durch diese übertragen. An anderer Stelle können die Schwingungen wiederrum als Luftschall abgestrahlt werden (z.B. Trittschall durch Bewegung von Personen auf einem Fußboden oder Betriebsgeräusche einer Waschmaschine).

Schallmessung

Der sogenannte „Schalldruckpegel“ gibt die Stärke von Schall an. Umgangssprachlich auch „Schallpegel“ genannt, wird so die Lautstärke von Schallereignissen bestimmt. Schallmessungen werden in der Regel mit Mikrofonen bzw. Schalldruckpegelmessgeräten durchgeführt – als Maßeinheit zur Bestimmung dient das Dezibel (dB). Der Wert 0 dB wurde Anfang des 20. Jahrhunderts als menschliche Hörschwelle definiert. Die messbare Skala reicht bis ca. 160 dB. Da die Dezibel-Skala logarithmisch aufgebaut ist, entspricht eine Zunahme von 10 dB jeweils einer Verdopplung der Lautstärke. Hier einige Beispiele:

Schallschutz im Hochbau

Gesetzesgrundlage sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Diese fordern den Schallschutz nach DIN, um Menschen vor unnötigen Umweltgeräuschen zu schützen und die Möglichkeit der Entspannung und Erholung in den eigenen Räumen zu sichern. Verbindlich ist die DIN, wobei auch andere Empfehlungen vereinbart werden können:

  • DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) – beschreibt die Mindestanforderungen an den Schallschutz. Im Beiblatt 2 werden zudem Empfehlungen für den erhöhten Schallschutz gegeben.
  • VDI-Richtlinie 4100 – beschreibt unterschiedliche Anforderungen an Mehrfamilien- bzw. Einfamilienhäuser. Diese werden in drei Klassen unterschieden.
  • DEGA-Empfehlung 103 – beschreibt Anforderungen unabhängig von der Gebäudeart. Für Wohneinheiten weist die DEGA-Empfehlung sieben Schallschutzklassen aus.

Körperschall lässt sich durch eine schalltechnische Dämmung zum Baukörper reduzieren. Alle einen Resonanzkörper darstellenden Geräuschquellen wie Wannen oder Rohrleitungen sind daher schallgedämmt zu installieren. Luftschall lässt sich durch Masse reduzieren. Eine Wohnungstrennwand z. B. reduziert je nach ihrer Masse den Luftschall unterschiedlich.

Schallschutzprodukte

Viele Einzelmaßnahmen und Innovationen von MEPA führen im Verbund zu einem wirkungsvollen Schallschutz. Hier finden Sie eine Übersicht der MEPA Produkte für den Schallschutz.

weiter