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Barrierefreiheit

Grundsätzlich versteht man unter „Barrierefreiheit“ Bereiche, Produkte oder Systeme, die für Personen mit eingeschränkter Mobilität (z.B. an den Rollstuhl gebundene Menschen) in der allgemein üblichen Weise ohne bemerkenswerte Erschwernis und unvermindert zugänglich und nutzbar sind.

Bezogen auf die Planung von Sanitärräumen bedeutet dies, dass für eine barrierefreie Ausstattung von Bädern, Duschen und Toilettenanlagen ausreichende Bewegungsflächen, Türöffnungsmaße und schwellenlose Zugänge zu beachten sind. Außerdem muss auch die nutzerbezogene Ausstattung und ggfs. vorhandene Hilfsmittel entsprechend angepasst werden.

Die technischen Grundlagen und Anforderungen, die an barrierefreie Bauten gestellt werden sind in den folgenden Normen beschrieben:

  • DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen

Barrierefreiheit bei MEPA

Zur normgerechten Installation barrierefreier Sanitäranlagen bietet MEPA Produktlösungen an, die verschiedenste Aufgaben erfüllen.

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